Müller Gastechnik GmbH

Industriestraße 3
D-25462 Rellingen
Telefon: +49 (0)40 89 06 16 – 0

Liefer- und Zahlungsbedingungen

I. Allgemeines
Die nachstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte mit unseren Kunden.
Verträge werden von uns nur zu den hier aufgeführten Bedingungen geschlossen, es sei denn, von uns werden ausdrücklich in schriftlicher Form anderslautende Bedingungen akzeptiert.
Abweichenden Geschäftsbedingungen unserer Geschäftspartner wird hiermit widersprochen.
Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.

II. Angebot und Vertragsabschluß
1. Unsere Angebote erfolgen stets unverbindlich und freibleibend, soweit sie keine gegenteiligen Erklärungen enthalten. Eine Bestellung gilt erst dann als angenommen, wenn sie durch uns schriftlich oder fernschriftlich bestätigt worden ist. Das gleiche gilt auch für durch Vertreter abgeschlossene Verkäufe. Ergänzungen, Abänderungen und mündliche Nebenabreden oder Zusagen unserer Mitarbeiter bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der schriftlichen Bestätigung, sofern nicht im Einzelfall die mündliche Absprache als wirksam vereinbart ist.
2. An Kostenvoranschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns in jedem Fall das Urheber- und Eigentumsrecht vor. Sie dürfen ohne unsere Zustimmung Dritten weder zugänglich gemacht noch überlassen werden. Für auf Kundenwunsch speziell erstellte Angebotsunterlagen, Voranschläge oder ähnliche Arbeiten, die das übliche Maß einer Angebotsunterbreitung deutlich überschreiten, behalten wir uns im Fall der Nichterteilung eines entsprechenden Auftrages eine angemessene Vergütung in Abhängigkeit von den entstandenen Aufwendungen vor.
3. Abbildungen, Zeichnungen, Maße, Gewichtsangaben und Farbtöne in Katalogen, Preislisten und anderen Unterlagen sowie vorgestellte oder überlassene Warenmuster können branchenübliche Annäherungswerte darstellen, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
4. Wir behalten uns die Vornahme von Konstruktionsänderungen vor, sofern das bestellte Teil dadurch in seiner Funktion nicht beeinträchtigt ist. Wir sind jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen.

III. Preise
1. Unsere Preise gelten – sofern nichts anderes vereinbart ist – ab Werk ausschließlich Verpackung. Zu diesen Preisen kommt die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer hinzu.
2. Die in unseren Angeboten angegebenen Preise sind grundsätzlich freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich fest vereinbart sind. Sind keine anderslautenden Erklärungen erfolgt, sind wir nur für 30 Tage an die Preisabsprache gebunden. Bei Kostenerhöhungen durch Veränderungen der Materialpreise oder ähnliche Faktoren sind wir berechtigt, Preiserhöhungen bis zum Betrag der tatsächlich entstandenen Mehrkosten vorzunehmen.
3. Die Kosten für Verpackung und Porto sowie Frachtkosten gehen zu Lasten des Käufers, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist.

IV. Lieferfristen
1. Eine Lieferfrist gilt nur annähernd, sofern nicht ein fester Liefertermin ausdrücklich vereinbart ist.
2. Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedoch frühestens mit dem Tag, an dem der Besteller alle für die Realisierung des Auftrages erforderlichen Vorleistungen erbracht hat und beide Parteien sich über die Bedingungen des Geschäftes einig sind.
3. Eine Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn die Ware bis zum Ende des vereinbarten Termins das Werk verlassen hat, die Versandbereitschaft gemeldet ist oder der Kunde zur eventuell vereinbarten Abholung aufgefordert ist.
4. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten und deren Unterlieferanten eintreten – haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer Verpflichtung frei, so kann der Geschäftspartner daraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände können wir uns nur berufen, wenn wir den Käufer unverzüglich benachrichtigen.
5. Im Falle eines durch uns verschuldeten Lieferverzugs kann der Käufer nur nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist zurücktreten. Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben oder uns in Verzug befinden, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von ½ {0bdaaadab56d5ca70dcf1832ac32ee794a0c05fb3473479998facf26e3236a7d} für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 {0bdaaadab56d5ca70dcf1832ac32ee794a0c05fb3473479998facf26e3236a7d} des Rechnungswertes, der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen.
Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht zumindest auf grober Fahrlässigkeit unsererseits.
6. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.

V. Versand und Gefahrenübergang
1. Sofern nicht abweichend vereinbart oder besondere Anweisungen des Auftraggebers vorliegen, erfolgt die Wahl des Transportmittels und des Transportweges nach unserem Ermessen, ohne dass dabei die Haftung für die kostengünstigste, schnellste und gefahrloseste Verfrachtung übernommen wird.
2. Wird die Ware vom Käufer nicht selbst abgeholt, sondern ihm auf seinen Wunsch hin zugeschickt, so geht mit der Auslieferung an den Versandbeauftragten, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werkes oder Lagers, die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Käufer unabhängig davon über, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und wer die Frachtkosten trägt. Verzögert sich die Versendung oder Abholung der Ware aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf ihn über.
3. Für Lieferungen unter einem Bestellwert von € 75,00 behalten wir uns einen Bearbeitungszuschlag in Höhe von 10 – 20{0bdaaadab56d5ca70dcf1832ac32ee794a0c05fb3473479998facf26e3236a7d} des Warenwertes vor.

VI. Zahlung
1. Zahlungen – auch für Teillieferungen – sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto ohne jeden Abzug zu leisten, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist. Wir gewähren bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen und bei Versendung der Ware gegen Nachnahme im allgemeinen 2{0bdaaadab56d5ca70dcf1832ac32ee794a0c05fb3473479998facf26e3236a7d} Skonto, ohne jedoch dazu im Einzelfall verpflichtet zu sein. Lieferungen können auch von sofortiger Bezahlung bei Übergabe oder von Vorauskasse abhängig gemacht werden.
2. Der Käufer ist verpflichtet, Rechnungen innerhalb der angegebenen Frist auf das angegebene Konto zu bezahlen. Diskontfähige und ordnungsgemäß versteuerte Wechsel oder Schecks nehmen wir zahlungshalber nur dann an, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Bei Wechseln gehen die banküblichen Diskont- und Einzugsspesen zu Lasten unseres Abnehmers und sind sofort fällig. Die Schuld bei Annahme von Wechseln oder Schecks gilt erst mit der endgültigen Einlösung als getilgt.
3. Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Käufer eine geringere Belastung nachweist.
4. Sollten uns nach Vertragsabschluß Umstände bekannt werden, die berechtigten Zweifel an der Zahlungs- und Kreditfähigkeit des Käufers aufkommen lassen, so können wir sämtliche Forderungen – auch wenn Wechsel oder Schecks gegeben sind – zur sofortigen Fälligkeit stellen. Gleiches gilt, wenn der Käufer in Zahlungsrückstände mit älteren Schulden uns gegenüber gerät. Wir sind in diesen Fällen außerdem berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Vorauskasse vorzunehmen oder ganz vom Vertrag zurückzutreten, falls der Käufer innerhalb einer angemessenen Frist keine von uns geforderten
Sicherheiten leistet.
5. Verletzt der Käufer endgültig seine Zahlungsverpflichtungen, so sind wir berechtigt, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
6. Gegen unsere Forderungen dürfen Gegenforderungen des Käufers nicht aufgerechnet werden, es sei denn, solche sind durch uns ausdrücklich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht der Zahlung des Käufers ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

VII. Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch, wenn aus früheren oder künftigen Leistungen unsererseits Forderungen bestehen. Dazu gehören ebenso bedingte Forderungen. Die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware wird durch den Käufer unentgeltlich für uns verwahrt.
2. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung oder Weiterverarbeitung der Vorbehaltsware im Rahmen des normalen Geschäftsverkehrs berechtigt, solange er nicht im Verzug ist. Eine Sicherheitsübereignung oder Verpfändung ist ihm nicht gestattet.
3. Bei einer Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Sachen wird bereits jetzt vereinbart, dass wir wertanteilsmäßig das Miteigentum an der neuen Sache in Höhe des dem Käufer berechneten Verkaufspreises einschließlich der Mehrwertsteuer erwerben. Die Verarbeitung der Ware geschieht stets für uns als Hersteller, ohne dass uns daraus Verpflichtungen entstehen.
4. Bei einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer seine daraus entstehenden Forderungen gegen den Drittabnehmer ebenso wie aus einem anderen Rechtsgrund entstehende Forderungen (Versicherung, unerlaubte Handlung) in der Höhe des Rechnungsbetrages an uns ab. Diese Abtretung nehmen wir jetzt schon an. Der Käufer ist berechtigt, die an uns abgetretene Forderung vomDrittabnehmer einzuziehen, wobei er den auf uns entfallenden Anteil in Höhe des Kaufpreises an uns zu zahlen hat. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen
Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
5. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, dem Drittabnehmer die Abtretung der Forderung aus dem verlängerten Eigentumsvorbehalt bekanntzugeben und uns alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen, die zur Geltendmachung unserer Rechte gegenüber dem Drittabnehmer notwendig sind. Wir sind berechtigt, im eigenen Namen die abgetretenen Forderungen bei Drittschuldnern einzuziehen, wenn wir unsere Forderungen als gefährdet ansehen.
6. Der Käufer ist verpflichtet, uns den Zugriff oder jegliche sonstige Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte auf die Vorbehaltsware oder die uns abgetretenen Forderungen oder jegliche sonstige Beeinträchtigung unserer Rechte unverzüglich anzuzeigen und uns in jeder Weise gegen den Dritten zu unterstützen.
7. Die entstehenden Kosten aller notwendigen Maßnahmen zur Sicherung unseres Eigentums trägt der Käufer. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug- sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durchuns liegt – soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet – kein Rücktritt vom Vertrag.

VIII. Mängelhaftung
1. Der Käufer hat uns Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung, fehlerhafter Ware oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften des Liefergegenstandes unverzüglich nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen, sofern die gelieferte Ware nicht offensichtlich von der Bestellung so erheblich abweicht, dass wir die Genehmigung des Käufers als ausgeschlossen betrachten müssen. Anderenfalls gilt die Lieferung als genehmigt und angenommen. Sollten trotz sorgfältiger Eingangsprüfung verdeckte Mängel nicht sofort erkannt werden, sind uns diese unverzüglich nach Entdecken zur Kenntnis zu geben.
2. Unsere Mängelhaftung beschränkt sich allgemein auf den gesetzlichen Zeitraum von 24 Monaten nach Übergabe der Ware an den Käufer und auf die Verpflichtung, nach unserer Wahl unentgeltlich Nachbesserungen, den Austausch defekter Teile oder Ersatzlieferung vorzunehmen. Auf unser Verlangen sind die bemängelten Erzeugnisse vorher zu unseren Kosten an uns zurückzusenden. Sollten Nachbesserungen oder die Umtauschmöglichkeit in angemessener Frist erfolglos bleiben, so steht dem Käufer das Recht auf Wandlung oder Minderung zu.
3. Für mangelhafte Fremderzeugnisse können wir nach unserer Wahl Gewährleistung in der Form erbringen, dass wir die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche gegen unseren Vorlieferanten abtreten.
Wir übernehmen jedoch die Gewährleistung, wenn unseren Abnehmern die Durchsetzung ihrer Ansprüche gegen den Vorlieferanten nicht gelingen sollte.
4. Wir haften nicht für Mängel, die ihre Ursachen in fehlerhaften Auftragsunterlagen der Besteller haben. Ein Gewährleistungsanspruch entfällt ebenfalls für entstandene Mängel oder Schäden, die durch das Verhalten des Käufers oder von Drittpersonen verursacht werden. Dazu gehören insbesondere die unsachgemäße Verwendung und der vorschriftswidrige Einbau, die Nichtbeachtung von Richtlinien und Bedienungsanleitungen, gewaltsame oder nachlässige Behandlung, erfolglose eigene Reparaturversuche, eigenmächtige Veränderung technischer Einstellwerte, die Verwendung nicht geeigneter oder verunreinigter Betriebsmittel sowie natürliche Abnutzungserscheinungen.
5. Ein Gewährleistungsanspruch des Käufers entfällt auch dann, wenn er eigenmächtig Nachbesserungen oder Reparaturen vorgenommen oder durch Dritte erledigen lassen hat, ohne uns die Möglichkeit der Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung zu geben und uns damit die Feststellung der Mängelursache unmöglich gemacht oder erschwert hat.
6. Eine Gewährleistung kann durch uns dann verweigert werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nachgekommen ist.
7. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
8. Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
9. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus. Dies gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherung, die den Käufer gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern soll.
10. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungs- gehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung, allerdings nur insoweit, als der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die den Käufer gegen das Risiko von solchen Schäden absichern soll. Jede Haftung ist auf den bei Vertragsabschluß vorhersehbaren Schaden begrenzt.

IX. Rücksendungen
Rücksendungen an uns sind nur nach vorheriger Absprache und mit unserer ausdrücklichen Zustimmung vorzunehmen, da wir uns ansonsten die Annahmeverweigerung vorbehalten. Nach Annahme der Rücksendung erfolgt durch uns die Gutschrift abzüglich 10{0bdaaadab56d5ca70dcf1832ac32ee794a0c05fb3473479998facf26e3236a7d} Bearbeitungsgebühr.
Fälle berechtigter Gewährleistungsansprüche oder Wandlungen werden kostenlos abgewickelt.

X. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Der Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Hamburg.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Hamburg.
Für die Entscheidung von Streitigkeiten gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Die Vorschriften des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.04.80 über Verträge über den internationalen Warenkauf sind von der Anwendung ausgeschlossen.

XI. Datenschutz
Wir geben bekannt, dass wir Daten im Sinne des Datenschutzes speichern.

XII. Geheimhaltung
Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.

XIII. Schlußbestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen in ihrer Gesamtheit. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll dann eine Regelung treten, die dieser in rechtlicher Hinsicht am nächsten kommt.

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